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   LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99   

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https://dejure.org/2001,18553
LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,18553)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.09.2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,18553)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. September 2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,18553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen eines Motorradunfalls; Kenntnis des Unfallversicherungsträgers und Unfallversicherungstatbestand der Reichsversicherungsordnung (RVO); Voraussetzung für die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R

    Bekanntwerden iS. des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Ferner hat der Senat mit Schreiben vom 26.7.2001 den Kläger darauf hingewiesen, dass sein eventueller Anspruch schon im Hinblick auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, (Urt. v. 01.09.2000 - B 2 U 8/00 R - HVBG-INFO 2001, 308; Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086) zur Ausschlussfrist des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) jedenfalls untergegangen sei.

    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, kommt es darauf an, dass der Unfallversicherungsträger tatsächlich Kenntnis erlangt hat (BSG, Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086).

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Nach dieser Rechtsprechung (bestätigt nunmehr durch Urt. v. 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R -) kann ein Unfall dem Unfallversicherungsträger zwar auch durch einen Antrag bekannt werden, auch ist der Eingang eines Antrags für das Bekanntwerden i.S. des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht erforderlich; die Kenntnis von dem Unfall kann auch auf jede andere Weise eintreten.
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Ferner hat der Senat mit Schreiben vom 26.7.2001 den Kläger darauf hingewiesen, dass sein eventueller Anspruch schon im Hinblick auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, (Urt. v. 01.09.2000 - B 2 U 8/00 R - HVBG-INFO 2001, 308; Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086) zur Ausschlussfrist des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) jedenfalls untergegangen sei.
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R

    DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Ferner hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R - (HVBG-Info 1998, 3381) entschieden, dass § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO keine einer Nachsicht zugängliche Antrags-, sondern eine gesetzliche absolute Ausschlussfrist enthält.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.1999 - L 7 U 1616/97

    Übergangsrecht für Arbeitsunfälle in der ehemaligen DDR

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Da § 16 Abs. 2 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) lediglich die Einhaltung eines Zeitablaufs für den Eingang eines Antrags fingiert, nicht jedoch andere Voraussetzungen für Sozialleistungen wie etwa das - hier geforderte - tatsächliche Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Unfallversicherungsträger (vgl. auch BSG SozR 2200 § 216 Nr. 5), kann dieser Umstand nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I einem Unfallversicherungsträger nicht zugerechnet werden, wenn nur ein anderer Sozialleistungsträger oder gar eine dritte Institution außerhalb der durch das Sozialgesetzbuch vorgegebenen Zuständigkeiten Kenntnis erlangt hat (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.02.1999 - L 7 U 1616/97 - HVBG-Info 1999, 1257).
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